Das ändert sich bei der HU
Am 1. Juli 2012 tritt die „47. Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ in Kraft. Autofahrer müssen sich auf einige neue Regeln bei der Hauptuntersuchung (HU) einstellen: die Prüfung der elektronischen Sicherheitssysteme, eine Prüfungsfahrt, keine Rückdatierung der Prüfungsplakette sowie eine bundesweit einheitliche Mängelbeschreibung.
Wichtigste Neuerung in der Hauptuntersuchung ist eine umfassende Prüfung der elektronisch gesteuerten Sicherheitssysteme wie Airbags, ABS, ESP oder Notbremsassistent für Fahrzeuge, die ab 1. Juli 2012 neu zugelassen werden. Für alle Fahrzeuge ist zudem eine kurze Prüfungsfahrt von wenigen Metern mit einer Geschwindigkeit von mindestens 8 Kilometer/Stunde vorgeschrieben.
Weitere Neuerung: Die Prüfplakette wird nicht mehr rückdatiert, wenn das Fahrzeug zu spät zur Hauptuntersuchung kommt. Die neue Plakette ist ab dem Zeitpunkt der Prüfung für die volle Laufzeit gültig. Bei Überschreiten des Prüftermins um mehr als zwei Monate ist eine „vertiefte Untersuchung“ mit erhöhter Gebühr fällig.
Künftig erhalten Autofahrer bei der HU zudem einen genaueren Prüfbericht, der den konkreten Mangel und dessen Lage nach einem bundesweit einheitlichen System ausweist. Anstelle von „Bremsanlage“ steht im Prüfbericht künftig „Bremsscheibe 1. Achse links verschlissen“. Alle Prüfingenieure sind bundesweit an einen einheitlichen Mängelkatalog gebunden, der insgesamt rund 3.800 Mängel auflistet.














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