Eine völlig verdrehte Darstellung der gesetzlichen Lage lieferte der Fernsehsender Kabel 1 am 5. September 2009 im Rahmen der Sendung "Abenteuer Auto" zum Thema Gasflaschen.
Hier behauptete die Polizei bei Reisemobil- und Caravankontrollen, dass die Gasflaschen bei Freizeitfahrzeugen während der Fahrt von der Gasinstallation abgeklemmt sein müssen.
Dies ist aber grundlegend falsch. Es gibt weder eine EG-Richtlinie noch ein nationales Gesetz noch eine Norm, die vorschreiben, dass Gasflaschen, die in Flaschenkästen von Wohnwagen und Reisemobilen ordnungsgemäß aufgestellt und befestigt sind, während der Fahrt abgeklemmt sein müssen.
Im Gegenteil: Die einschlägigen Vorschriften erlauben, dass während der Fahrt die Gasflaschen mit der Fahrzeuginstallation verbunden sind, sofern die Gasanlage den gesetzlichen Anforderungen genügt und über eine gültige Prüfung verfügt.
Nachzulesen ist dies in der Richtlinie 2001/56/EG (Heizungsrichtlinie), der DIN EN 1949 (Flüssiggasinstallation in Freizeitfahrzeugen) und im DVGW-Arbeitblatt G 607.
Es darf sogar während der Fahrt Gas entnommen werden. Fahrzeuge vor Baujahr 2007 genießen Bestandsschutz, jüngere Modelle müssen mit einer Sicherung wie etwa der Secumotion von Truma ausgerüstet sein. Sollte die Gasanlage beschädigt werden, erkennt deren Strömungswächter, dass zuviel Gas ausströmt und unterbricht die Leitung.
Auf die Fernsehsendung hin haben der Caravaning Industieverband (CIVD) und der Deutsche Verband Flüssiggas reagiert und dem Fernsehsender sowie der überprüfenden Autobahnpolizei die gültige Rechtslage dargestellt.
Der ADAC betont in einer Pressemitteilung, dass Gasflaschen im Reisemobil und Caravan angeschlossen sein dürfen, weist aber auch darauf hin, dass Reserveflaschen gesondert gesichert werden müssen. Dafür ist das Aufsetzen der Verschlussmutter der Schutzkappe notwendig.
Der Rat von Reisemobil International: Wird während der Fahrt kein Gas benötigt, am besten das Flaschenventil vor jeder Fahrt zudrehen. Das Entfernen des Schlauchs ist jedoch weder vorgeschrieben noch droht ein Bußgeld.