Tempo 100

Pressemitteilung des CIVD vom 28. Oktober 2005 zur Neuordnung.

FAQ zu Tempo 100

Dokumente zum Download


Beim Gang zum Sachverständigen ist es sinnvoll eine Bescheinigung zur Stabilisierungseinrichtung dabei zu haben, mit dieser der Hersteller bestätigt, dass sie nach ISO 11555 oder ISO 11555-1 in der Fassung vom 1. Juli 2003 geprüft wurde. Die Westfalia SSK erfüllt diese Anforderungen übrigens nicht. Für alle Modelle von Al-Ko und Winterhoff finden Sie die Beglaubigungen hier.