Pressemitteilung des CIVD vom 28. Oktober 2005 zur Neuordnung. |
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Dokumente zum DownloadBeim Gang zum Sachverständigen ist es sinnvoll eine Bescheinigung zur Stabilisierungseinrichtung dabei zu haben, mit dieser der Hersteller bestätigt, dass sie nach ISO 11555 oder ISO 11555-1 in der Fassung vom 1. Juli 2003 geprüft wurde. Die Westfalia SSK erfüllt diese Anforderungen übrigens nicht. Für alle Modelle von Al-Ko und Winterhoff finden Sie die Beglaubigungen hier. |
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