FAQ zu Tempo 100
Keine Informationen
Die Anfrage bei meinem Gutachter zu Tempo 100 verlief im Sande. Hier war im Dezember niemand im Bilde was zu tun ist.
Peer Karl. Frankfurt
Bislang ist die Informationslage unterschiedlich. Eine einheitliche Regelung bei allen sachverständigen soll bis Ende Januar erfolgt sein. Der Herstellerverband CIVD und das Verkehrsministerium arbeiten noch an den Formularen.

Neues Auto, alter Caravan
Mein Gespann hat bereits eine 100 km/h-Zulassung im Masseverhältnis 1 zu 0,8. Nun habe ich ein neues Zugfahrzeug, welches die identischen Voraussetzungen wie der Vorgänger erfüllt. Muss ich nun, um meine Plakette weiter gültig zu halten, noch einmal zum TÜV zu einer Abnahme für den Wohnwagen, obwohl der Wohnwagen immer noch alle relevanten Voraussetzungen erfüllt, oder kann ich mit der alten Gespannzulassung weiter 100 km/h fahren ?
Wolf-Dieter Dmitrijev
Laut Informationen vom CIVD müssen Sie nicht mehr zum Gutachter, da der Caravan die Bedingungen erfüllt (Reifenalter beachten) und das Zugfahrzeug nicht mehr explizit festgelegt sein muss.

Ohne Schlingerdämpfer
Neuerdings ist ein Schlingerdämpfer erforderlich. Da dies bislang nicht vorgeschrieben war, ist er auch in meiner Bescheinigung nicht enthalten, obwohl ich einen habe. Muss ich eine neue TÜV-Bescheinigung besorgen, die dessen Vorhandensein bestätigt um den neuen formalen Anforderungen zu genügen.
Ludwig Reiser, München
Wenn Ihr Gespann und damit der Caravan das Massenverhältnis von 1 zu 0,8 einhält, ist weiterhin keine Stabilisierungseinrichtung notwendig.

Vermietung
Wie verhalte ich mich mit einem gemieteten Wohnwagen, wenn das Gespann die Tempo-100-Vorgaben erfüllt?
Andreas Kühnle, Waiblingen
Sie dürfen nur Tempo 100 fahren, wenn der Vermieter zuvor alle relevanten Unterlagen für den Caravan zusammengetragen hat. Dies wird in Zukunft recht einfach, da Hersteller dies bereits ab Werk regeln können.

Gewichtsfrage
Was passiert, wenn sich zum Beispiel Vater und Sohn einen Caravan teilen, aber der Unterschied der beiden Zugfahrzeuge so groß ist, dass nur eines der beiden die gesetzlichen Bedingungen erfüllt?
Josef Wild, Berlin
Derjenige vo beiden, der die Bedingungen nicht erfüllt, muss das 100er Schild abkleben oder wenn möglich abnehmen.

Stützlast
Was für eine Stützlast ist gemeint, wenn es um deren maximale Auslastung geht: die am PKW oder am Caravans?
Michael Schmitt,Viechtach
Die Stützlast des Gespanns ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeugs oder des Anhängers zu orientieren, wobei als Obergrenze der jeweils kleinere Wert gilt.

Dokumente
Welche Papiere müssen in diesen Fällen mitgeführt und was muss genau im Fahrzeugschein eingetragen sein?
Andreas Wittig, 71254 Schöckingen
Generell müssen immer beide Fahrzeugscheine oder die neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 mitgeführt werden. Außerdem gibt es beim Gutachter ein Merkblatt zur Stützlast und ein Formular mit den Eckdaten zum Caravan. Für den Gutachter sollte außerdem das Merkblatt zur Stabilisierungseinrichtung mitgeführt werden.
Bislang ungeklärt ist, wie die Behörden eine Anhängerstabilisierung im Zugwagen erkennen, da diese bislang nicht in den Papieren vermerkt ist.

Gesetz
Wo kann ich den originalen text der Änderung zur Ausnahmeverordnung nachlesen?
Gustav Siegle, Forchheim
Unter dem Link http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl105s2978.pdf kann das Bundesgesetzblatt 2987 eingesehen werden.
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