> Umweltplakette

Bußgeld bei Unleserlichkeit

14.04.2020
Text: Redaktion/Dekra | Bild: Dekra

Achtung: Wer mit einer unleserlichen Umweltplakette fährt, riskiert ein Bußgeld von 80 Euro.

Nach dem Gesetz gilt eine unleserliche Umweltplakette als nicht gültig. Darauf weist die Prüfgesellschaft Dekra hin. Deshalb ist eine im Laufe der Jahre ausgebleichte Plakette vom Fahrzeughalter zu ersetzen. Die Plaketten sind für das Befahren der bundesweit ausgewiesenen Umweltzonen erforderlich. Erhältlich sind sie bei den Kfz-Prüforganisationen und Zulassungsstellen.

Die Feinstaubplaketten gibt es in den Farben Rot, Gelb und Grün. Diese entsprechen jeweils einer Schadstoffgruppe. Dabei erfolgt die Einstufung des Fahrzeuges anhand der Emissions-Schlüsselnummern aus den Fahrzeugpapieren. Angebracht wird die Umweltplakette an der Innenseite der Windschutzscheibe. Klebt man sie rechts oben oder unten auf, schränkt sie die Sicht des Fahrers am wenigsten ein.

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