1. Vorlage einer Bescheinigung über einen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 48 Stunden ist. Reisende, die mit einem Antigen-Schnelltest einreisen und länger als zehn Tage in Kroatien bleiben, müssen innerhalb von zehn Tagen nach der Ausstellung des Tests den Test erneut durchführen.
2. Vorlage einer Impfbescheinigung mindestens 14 Tage nach der Impfung mit der zweiten Dosis eines COVID-19 Impfstoffs oder nach der Impfung mit einer einzelnen Dosis, im Falle eines Impfstoffs, der mit einer Einzeldosis wirkt.
3. Vorlage eines positiven PCR- oder Antigen-Schnelltests gemäß Punkt 1, der bestätigt, dass sich die Person von der Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus erholt hat, wenn der Test spätestens vor 180 Tagen durchgeführt wurde und älter als elf Tage ab dem Tag der Ankunft am Grenzübergang ist. Auch anerkannt wird die Vorlage eines ärztlich ausgestellten COVID-19-Krankheitszeugnisses.
4. Bescheinigung über die Selbstisolierung bei der Ankunft in der Republik Kroatien mit der Möglichkeit, anschließend einen PCR- oder Antigen-Schnelltest auf SARS-CoV-2 durchzuführen. Sollte kein Test durchgeführt werden können, dauert die Selbstisolierung zehn Tage.
Zudem wird empfohlen, eine ausgefüllte „Enter Croatia Form“ bei der Ankunft vorzulegen. Das Formular kann vor der Abreise online unter https://entercroatia.mup.hr/ eingereicht werden.