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Was tun wenn´s kracht?

17.07.2019
Text: Redaktion/Goslar Institut | Bild: Jan Wiegand

Was tun, wenn´s im Ausland kracht?

Sommer, Sonne, Urlaubsstimmung – und plötzlich kracht es. Ein Verkehrsunfall im Urlaub – noch dazu im Ausland – ist besonders ärgerlich. Wie verhält man sich in dieser Situation richtig? Gut, wenn man sich vor Antritt der Reise über die Besonderheiten und Verkehrsregeln des Urlaubslandes informiert hat. In Europa ist es zudem immer vorteilhaft, wenn man im Bedarfsfall den europäischen Unfallbericht zur Hand hat.

Grundregel: Ruhe bewahren!

Autofahrer, die im Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, sollten möglichst Ruhe bewahren. Das ist aber oft nicht einfach, wenn ein wütender Unfallgegner in einer fremden Sprache auf einen einredet und man nichts versteht.

Grüne Versicherungskarte

Früher hieß es vor einer Fahrt ins Ausland, rechtzeitig die grüne Versicherungskarte beantragen. Diese wird von der eigenen Kfz-Versicherung kostenlos ausgegeben und dient im Ausland als Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung. Auf der Karte sind alle relevanten Daten zum Fahrzeug und zur Versicherung vermerkt. Inzwischen ist die grüne Versicherungskarte in den EU-Mitgliedsstaaten sowie in der Schweiz, Serbien, Norwegen, Island und Liechtenstein bei einem Unfall nicht mehr erforderlich. Sie kann aber hilfreich sein und Unklarheiten oder Missverständnissen vorbeugen. In Ländern wie etwa Albanien, Bosnien-Herzegowina, der Türkei, Russland und Mazedonien geht es nicht ohne die grüne Versicherungskarte.

Pflichten der Unfallbeteiligten

Wie hierzulande gehört es auch im Ausland zu den Pflichten jedes Unfallbeteiligten, den Unfallort ausreichend zu sichern. Dabei sollte vor dem Aussteigen zunächst eine Warnweste angelegt werden. Das ist in den meisten europäischen Ländern inzwischen vorgeschrieben. Wenn es keine Verletzten gibt und keine Erste Hilfe zu leisten ist, muss der Unfall anschließend protokolliert werden. Das geschieht am besten mit aussagefähigen Fotos. Die für eine problemlose Schadensregulierung wichtigen Informationen werden im europäischen Unfallbericht abgefragt, der auf jeden Fall ausgefüllt werden sollte. Achtung: In Frankreich und den Benelux-Staaten hat der Bericht eine ungleich größere Bedeutung als in Deutschland. Denn dort wird der Inhalt des Berichts mit der Unterschrift unwiderruflich anerkannt. Anmerkungen oder Widersprüche sollten daher unbedingt unter Punkt 14 festgehalten werden. Bei Widersprüchen oder Sprachschwierigkeiten füllt am besten jeder Unfallbeteiligte einen eigenen Bericht aus und unterzeichnet ihn. Anschließend werden die Kopien ausgetauscht.

Es gilt nationales Recht

Bei einem Unfall im Ausland gilt in der Regel nationales Recht. Das bedeutet, dass die Deckungssummen und die Kosten, die geltend zu machen sind, erheblich niedriger sein können als in Deutschland. Daher kann bei Mietwagen eine sogenannte Mallorca-Police sehr nützlich sein. Sie ermöglicht eine Erweiterung der Haftpflichtversicherung auf im europäischen Ausland angemietete Pkw.

Immer Polizei rufen

Grundsätzlich sollte bei einem Unfall im Ausland immer die Polizei hinzugezogen werden. Zudem sollte man sich von den Beamten eine Kopie des Unfallprotokolls aushändigen lassen. Eine wesentliche Erleichterung bei der Abwicklung von Unfallfolgen sind die Regulierungsbeauftragten der Versicherungen. Jede Versicherung verfügt in jedem europäischen Land über solche Repräsentanten. Sie helfen bei der Regulierung von Unfallschäden in deutscher Sprache. Außerdem stehen die deutschen Autoversicherer ihren Kunden über den kostenlosen Zentralruf +49 40 300 330 300 zur Seite.

Ausland-Schadenschutz-Versicherung

Wer auf „Nummer sicher“ gehen will, der schließt eine Ausland-Schadenschutz-Versicherung ab. Dieses Zusatzmodul zur Kfz-Haftpflichtversicherung sorgt dafür, dass der eigene Versicherer Personen- und Sachschäden so reguliert, als hätte sich der Unfall im Inland ereignet. Statt der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert dann der eigene Versicherer den durch einen Dritten verursachten Schaden.

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