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Gesetze für Camper: Alle wichtigen Neuerungen für 2022

16.12.2021
Text: Camping, Cars & Caravans | Bild: Pixabay / Knaus

Auch in 2022 stehen wieder einige gesetzliche Neuerungen im Straßenverkehr an. Wir fassen alle wichtigen Änderungen der Gesetze für Camper zusammen: von "A" wie Assistenzsysteme bis "V" wie Vignetten.

Assistenzsysteme verpflichtend

Ab 06. Juli 2022 müssen in typgenehmigten Pkw diverse Assistenzsysteme verbaut sein; in neu zugelassenen Pkw müssen diese ab Mitte 2024 serienmäßig vorhanden sein. Dazu zählen z.B. ein adaptives Notbremslicht, ein Müdigkeitswarner, ein Rückfahrassistent und der Intelligente Geschwindigkeitsassistent ISA (Intelligent Speed Assistance), der Fahrer vor dem Überschreiten der zulässige Höchstgeschwindigkeit warnt. Weitere Assistenz-Systeme sind unter anderem eine Black-Box, ein Notbremsassistent, ein Notfall-Spurhalteassistent sowie ein innovative Sperre für Alkoholfahrten.

Erhöhung der Kraftstoffpreise

Einer Erhöhung der Spritpreise liegt normalerweis keine gesetzliche Regelung zugrunde. Doch wie schon 2021 ziehen auch 2022 die Spritpreise im Rahmen der CO2-Besteuerung an: In der nächsten Stufe ab 01.01.2022 kostet eine Tonne CO2 dann 30 EUR mehr. Auf den Liter Treibstoff umgelegt sind das rund eineinhalb Cent. Das ist zwar kein sprunghafter Anstieg wie letztes Jahr – aber die Mineralölfirmen werden die Gelegenheit wohl nutzen, um weitere Preiserhöhungen aufzuschlagen. Kleiner Trost: im Gegenzug wird die Pendlerpauschale von 30 auf 35 Cent pro Kilometer angehoben, allerdings erst ab dem 21. Kilometer.

Förderung von Elektroautos

Für Hybrid-Fahrzeuge ändert sich mit dem 01.01.2022 die E-Auto-Prämie von Staat und Herstellern: Ab 01.01.2022 müssen Plug-in-Hybride mindestens 60 Kilometer rein elektrisch fahren können. Ab 2025 sind es sogar 80 Kilometer. Die CO2 Emissionsgrenze von maximal 50 Gramm CO2 pro Kilometer bleibt jedoch bestehen. Das wird vor allem für manche bei Caravanern beliebten SUVs eine harte Nuss.

Neue TÜV-Plaketten

Im Jahr 2022 müssen alle Fahrzeughalter mit brauner TÜV Plakette zur Hauptuntersuchung nach § 29 der StVZO. und erhalten nach erfolg¬reicher Untersuchung Ist die Untersuchung ohne Mängel, erhält man eine grüne Plakette und muss 2024 wieder zur Prüfung vorfahren. Neufahrzeuge – sowohl Pkw als auch Wohnmobile bis 3,5 Tonnen – müssen erst nach drei Jahren zur ersten HU; sie erhalten deswegen eine orangefarbene Plakette.

Einstufung Versicherung

Ab 2022 ändert sich für ca 11 Mio Autofahrer die Typklasseneinstufung ihrer Kfz-Versicherung. Etwas mehr als sieben Millionen Autofahrer werden 2022 höher eingestuft, während etwa 4,3 Millionen von besseren Typklassen profitieren. Für nahezu drei Viertel der Autofahrer in Deutschland bleibt es bei der Typklasseneinstufung des Vorjahres. Die Veränderungen betreffen meist nur eine Versicherungsklasse rauf oder runter. Nur der Nissan Juke 1.0 und der VW E-Golf VII verbessern sich jeweils um zwei Klassen. Um zwei Klassen verschlechtern wird sich als einziger der Hyundai Kona 1.6 T.

Neue Straßenverkehrsordnung

Ab 9. November 2021 trat erstmalig die Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Die deutliche Erhöhung der Verwarn- und Bußgelder bei Tempoverstößen mit Anhänger wird dann auf Urlaubsfahrten in 2022 spürbar sein. Wir hatten darüber bereits berichtet und wollen noch einmal unseren Artikel über die neuen Bußgelder ans Herz legen. Damit der Campingspaß nicht schon auf der Anreise zum Campingfrust wird.

Maskenpflicht

Keine Bange – man muss auch künftig nicht mit Maske Autofahren. Aber ab nächstem Jahr müssen Autofahrer zwei Mund-Nasen-Bedeckungen im Verbandskasten des Zugfahrzeugs mitführen. Aus hygienischen Gründen soll das auch unabhängig von der Corona-Pandemie zur Pflicht werden. Dieses Gesetz muss allerdings noch verabschiedet werden.

Neuer Führerschein

Alle Autofahrer, die zwischen 1953 bis 1958 geboren sind, müssen ihren alten „Lappen“ (grauer oder rosa Führerschein) spätestens bis zum 19.01.2022 für den fälschungssicheren Führerschein im Scheckkarten-Format umtauschen. Wer danach noch mit dem alten Führerschein in eine Verkehrskontrolle gerät, zahlt ein Bußgeld von 10 Euro und muss den neuen Führerschein bald danach in einer Polizeidienststelle vorlegen. Andernfalls wird wieder ein Verwarngeld fällig. Die Beantragung des neuen Führerscheines kostet 25 Euro. Er gilt 15 Jahre. Spätestens im Jahr 2023 müssen dann die Jahrgänge zwischen 1959 und 1964 den Führerschein umtauschen. Lieber jetzt schon beantragen!

Vignetten für Österreich und Schweiz

Bereits seit  Ende November 2021 sind die neuen Vignetten für Österreich erhältlich. Das neue aprikotfarbene „Pickerl“ gilt von Dezember 2021 bis zum Januar 2023. Die Preissteigerung hält sich in Grenzen: es wurde nur ein Inflationsausgleich von 1,4 Prozent vorgenommen. Somit kostet die Jahresvignette 2022 für PKW 93,80 Euro. Die Vignette für 2 Monate kostet 28,20 Euro und die Zehn-Tages-Maut 9,60 Euro. Für den Wohnwagen fällt nach wie vor keine separate Abgabe an. Auch im kommenden Jahr kann die Vignette online gebucht werden. Wird das Kennzeichen direkt online registriert, muss man keinen an der Scheibe anbringen.

In der Schweiz beträgt der Preis für die neue Jahresvignette ab 01.12.2021 jetzt 38 Euro. Sie gilt für alle Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen und für 14 Monate, also bis 31.01.2023. Eine Online-Variante wird es auch in 2022 noch nicht geben.

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