> Winterreifen

Mindestens vier Millimeter

28.09.2019
Text: Redaktion/DEKRA | Bild: DEKRA

Bei Schnee- und Eisglätte ist eine wintertaugliche Bereifung gesetzlich vorgeschrieben. Dabei bieten spezielle Winterreifen eine deutlich bessere Traktion und kürzere Bremswege.

Im Oktober beginnt wieder die Winterreifen-Saison „Wer auch im Winter jederzeit und in allen Regionen sicher ans Ziel kommen will, sollte bei den Reifen keine Kompromisse machen“, erklärt Christian Koch, Reifensachverständiger bei DEKRA. „Die Reifen sind die einzige Verbindung des Fahrzeugs zur Straße. Wintertaugliche Reifen sind in der kalten Jahreszeit daher unverzichtbar.“

Bessere Traktion und kürzere Bremswege

Ein spezielles Profil mit mehr Profilrillen und Lamellen in den Profilblöcken verleiht Fahrzeugen mit Winterreifen eine deutlich bessere Traktion und kürzere Bremswege auf winterlich glatten Straßen als mit Sommerreifen. Spezielle, kälteflexible Gummimischungen sorgen zudem für guten Grip – auch bei niedrigen Temperaturen.

Mindestens vier Millimeter Profiltiefe

„Ein Reifen kann seine Leistungsfähigkeit aber nur dann ausspielen, wenn er eine ausreichende Profiltiefe aufweist“, betont der Reifensachverständige. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindest-Profiltiefe in Deutschland beträgt 1,6 Millimeter. DEKRA empfiehlt jedoch, eine Profiltiefe von mindestens 4,0 Millimetern bei Winterreifen nicht zu unterschreiten. „Insbesondere die Leistungsfähigkeit bei Aquaplaning und Schneegriff lässt bei geringer Profiltiefe zu wünschen übrig.“ Achtung: In Österreich erfüllt ein Winterreifen mit weniger als vier Millimetern Profil nicht die Winterreifenpflicht. Verstöße können hohe Bußgelder nach sich ziehen.

Situative Winterreifenpflicht in Deutschland

In Deutschland gilt eine „situative Winterreifenpflicht“. Das bedeutet: Bei winterlichen Straßenbedingungen müssen Fahrzeuge mit wintertauglicher Bereifung ausgestattet sein. Das gilt bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Als wintertauglich gelten seit Anfang 2019 nur noch Reifen, die das Piktogramm „Berg mit Schneeflocke“ tragen. Es löst das M+S-Zeichen ab. Bei Verstößen gegen die Winterreifenpflicht drohen übrigens 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro.

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