Wohnmobile dürfen (fast) überall parken
Prinzipiell dürfen Wohnmobile bis 7,5 Tonnen auf regulären Parkplätzen oder am Straßenrand überall dort parken, wo es nicht ausdrücklich untersagen ist. Ein Zeitlimit gibt es nicht. An Engstellen ist Parken aber verboten, so der ADAC. Da Wohnmobile meist breiter sind als normale Pkw, können es sein, dass die Durchfahrt eines Fahrzeugs mit 2,55 Meter Breite zuzüglich eines Sicherheitsabstands von mindestens einem halben Meter nicht mehr möglich sei.
Sobald aber das Zusatzschild „PKW“ unter dem typisch blauen Parkplatzschild hängt, dürfen noch nicht einmal kleine Wohnmobile bis 2,8 T dort stehen, wenn sie laut KFZ-Schein ein „So.Kfz Wohnmobil“ sind. Es kommt beim Wohnmobil also weniger auf Größe und Gewicht an – sondern auf seine Klassifizierung.
Eindeutig ist es bei Wohnmobilen über 7,5 Tonnen. Diese dürfen in Wohngebieten in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen generell nicht parken. Ebenso in Sondergebieten, die der Erholung dienen, sowie in Kur- und Klinikgebieten. Ausgenommen davon sind entsprechend gekennzeichnete Wohnmobilparkplätze.