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Keine Hauptuntersuchung ohne gültige Gasprüfung

19.06.2020
Bild & Text: Volker Stallmann

Bislang bestanden Wohnwagen die Hauptuntersuchung auch ohne gültige Gasprüfung – das gilt nun nicht mehr.

Bisher war bei Caravans die Prüfung der Gasanlage keine Voraussetzung für die Hauptuntersuchung (HU). Die fehlende Gasprüfung wurde als Mangel festgestellt, die TÜV-Plakette gab‘s trotzdem. Das ist nun anders. Zwar gilt, um die Verwirrung komplett zu machen, für die Gasanlage insgesamt: Die fehlende Gasprüfung wird bis 1. Januar 2023 bei der Hauptuntersuchung nicht als Mangel eingetragen, weil aktuell die Messgeräte nicht normgemäß kalibriert werden können. Weitere Informationen dazu gibt es hier.

Es gibt aber eine Vorschrift, die für Heizungsanlagen in KFZ und Anhängern eine Überprüfung vorschreibt, weil nach dieser Vorschrift Heizungsanlagen die Verkehrssicherheit betreffen. Und damit gilt: Ohne gültige Gasprüfung gibt es auch für Caravans keine Hauptuntersuchung mehr.

Infobox

Der TÜV SÜD dazu:

Vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir gerne beantworten. Aktuell liegt keine verbindliche Anweisung der Aussetzung der Prüfpflicht des BMVI vor. Lediglich wird das Fehlen des Nachweis der Gasprüfung nach G607 als Mangel (D 6.1.3 b)) bis zum 01.01.2023 ausgesetzt. Der Grund: Die eingesetzten Messgeräte zur Überprüfung der Dichtheit können aktuell nicht kalibriert werden, da die Rückführbarkeit des Messmittels auf das nationale Normal nicht möglich ist.

Laut den Vorgaben zur Genehmigung/Zulassung von Fahrzeugen, die Richtlinie 2001/56/EG bzw. UN-R122 (Heizanlagen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger), besteht dennoch hinsichtlich der Betriebssicherheit für Heizungsanlagen in Kraftfahrzeugen (z.B. Fern-LKW) und ihren Anhängern die Überprüfung der Übereinstimmung mit der Norm EN1949:2011. Der Arbeitskreis Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugüberwachung (AKE) empfiehlt deshalb in Anlehnung an diese Richtlinien die Prüfung der Gasanlage der Heizung durchführen zu lassen, um der aus der Norm geforderten Betriebssicherheit nachzukommen.

Liegt bei der HU bereits eine Gasprüfung vor, soll diese auf Plausibilität geprüft werden, eine Sichtprüfung der Bauteile ist durchzuführen.

Liegt keine Gasprüfung vor, soll dem Halter eine Prüfung der Gasanlage der Heizung empfohlen werden.

Verzichtet der Halter auf die Prüfung der Gasanlage der Heizung, so ist zumindest nach der europäischen Richtlinie für die Fahrzeugprüfung (2014/45/EU), die Dichtheitsprüfung der  Gasanlage der Heizung mittels eines Lekagedetektors erforderlich.

Die Division Mobility von TÜV SÜD lehnt den letzten Fall aus Gründen der Verkehrssicherheit ab, da eine zuverlässige Beurteilung durch die vereinfachte Prüfung nicht wirklich möglich ist (die Leitungen sind größtenteils nicht zugänglich).

Der Halter wird deshalb darüber informiert, dass ohne Prüfung der Gasanlage der Heizung keine HU durchgeführt wird.

TÜV SÜD AG
München

Redaktion
Volker Stallmann
Seit September 1998 ist Volker Stallmann Teil der CCC-Redaktion und zuständig für Caravan- und Autotests.
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