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Wo darf man seinen
Wohnwagen abstellen?

01.11.2023
Text: Andreas Güldenfuß, Philipp Pilson | Bild: ADAC

Parkraum wird immer knapper. Das birgt Konfliktpotenzial, wenn der Caravan mal länger am Straßenrand steht als erlaubt. Wohin also mit Wohnwagen, wenn man nicht auf Reisen ist?

Wer kein eigenes Grundstück mit Abstellplatz für das rollende Eigenheim besitzt, steht unweigerlich vor der Frage, wohin mit dem Wohnwagen, wenn die Reise zu Ende ist?

„Dass Anhänger den knappen öffentlichen Parkraum blockieren und teilweise sogar gefährdend in die Fahrbahn und in Radwege hineinragen, verstößt gegen die StVO und gefährdet im schlimmsten Falle andere Verkehrsteilnehmer“, so Verkehrsdezernent Andreas Kowol von der Polizei in Wiesbaden. „Nicht selten werden auch Gehwege ganz oder teilweise zugestellt und behindern Fußgängerinnen und Fußgänger. Auch Wohnwagen als Dauerparker sind im Stadtgebiet ein Problem.“ Gerade im Winter sei dieser Ärger besonders groß, wenn die Caravans über längere Zeit nicht genutzt werden. Daher kontrolliert die Verkehrspolizei immer mehr die missbräuchliche Nutzung von öffentlichem Parkraum. Was erlaubt ist und wo Sie einen Abstellplatz für Ihren Wohnwagen finden, erfahren Sie hier.

Das passiert immer öfter: Der Wohnwagen-Parkplatz in Kamen soll ohne Genehmigung errichtet worden sein. Deshalb müssen die Besitzer ihre Fahrzeuge nun abholen, verkündet der Hellweger Anzeiger.
Foto: Stefan Milk

Ohne Zugfahrzeug dürfen Wohnwagen nur zwei Wochen auf öffentlichen Straßen abgestellt werden

„Laut StVO ist es erlaubt, Anhänger bis zwei Tonnen ohne Zugfahrzeug nur zwei Wochen lang auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abzustellen“, erklärt die Rechtsexpertin Sabine Brandl von ERGO. „Steht der Anhänger auch nach der Frist noch auf demselben Platz, droht ein Bußgeld von 20 Euro.“ Die Polizei kontrolliert das regelmäßig anhand der Ventilstellung der Räder. Wird der Anhänger nach der Verwarnung nicht umgestellt, droht das gebührenpflichtige Abschleppen. Übrigens: Ragt die Deichsel über die Markierung der Parkfläche hinaus, kann ebenfalls ein Bußgeld fällig werden. Solange Wohnwagen hinter einem Zugfahrzeug angekoppelt sind, dürfen sie ohne Zeitlimit parken.

Nur einer ist legal, zumindest auf Dauer. Gut verpackt steht ein Caravan optimal auf dem eingefriedeten Abstellplatz. An der Straße müsste er alle 14 Tage umgestellt werden und auf der Wiese neben der Einfahrt ist es auch nicht erlaubt, da es kein eingetragener Abstellplatz ist.

Auf das Gewicht des Anhängers achten

Für Wohnanhänger über 2 Tonnen gilt, dass sie in Wohngebieten in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen garnicht parken dürfen. Das gleiche gilt auch in Sondergebieten, die der Erholung dienen, sowie in Kur- und Klinikgebieten. Ausgenommen davon sind entsprechend gekennzeichnete Wohnwagenparkplätze.

Aufgepasst auch bei Gehwegen: Wenn Verkehrszeichen das Parken auf dem Randstein zulässt, ist das nur Fahrzeugen und Gespannen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen erlaubt. Für höhere Gewichte sind Gehwege nicht ausgelegt. Wer mit seinem Gespann über 2,8 T darauf parkt oder beim Rangieren über den Bordsteine fährt, riskiert nicht nur einen Schaden am Gehweg – sondern muss diesen auch aus eigener Tasche zahlen. In verkehrsberuhigten Bereichen ist Parken nur innerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen erlaubt.

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Wohnwagen parken: Was ist erlaubt, was nicht?

Rechtliches und Versicherung:

  • § Das Parken auf dem eigenen Grundstück ist grundsätzlich erlaubt, wenn eine Abstellfläche ausgewiesen ist.
  • § Ein Wohnwagen ohne Zugfahrzeug darf maximal zwei Wochen am Straßenrand parken.
  • § Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen dürfen in den Ruhemonaten nicht auf öffentlichem Grund parken.
  • § Ein angemeldeter Wohnwagen genießt auch im Winterquartier den vollen Versicherungsschutz (Vollkasko, Teilkasko, Haftpflicht).
  • § Ein abgestellter und abgemeldeter Wohnwagen ist maximal 18 Monate lang durch die Ruheversicherung geschützt. Bei einer Ruheversicherung darf das Fahrzeug nicht auf der Straße abgestellt werden, sondern muss auf einem umfriedeten Grundstück (Zaun, Hecke, o. ä.) stehen.
  • § Bestanden vor Abmeldung des Fahrzeugs Teilkaskoschutz und Haftpflicht, gelten diese auch während der Ruhezeit. Elementarschäden (Hagel, Sturm etc.) und Diebstahl sind damit abgedeckt – jedoch keine Vandalismusschäden, die sind nur in der Vollkasko abgedeckt.

Wohnwagen abstellen außerorts oder innerorts

Wer außerhalb geschlossener Ortschaft anhält, muss sein Gespann mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Dazu genügt grundsätzlich das Einschalten des Standlichts. Auch auf einem Autobahnparkplatz mit durchgehendem Verkehr müssen abgestellte Gespanne so beleuchtet sein. Auf anderen Parkplätzen geparkte Fahrzeuge aller Art dürfen unbeleuchtet sein – zumindest auf den Flächen, auf denen kein fließender Verkehr stattfindet. Parkwarntafeln sind außerorts nicht ausreichend. Außer, man sichert damit ein liegengebliebenes Fahrzeugs (nach § 15 StVO).

Und wenn der Wohnanhänger doch einmal in einem Wohngebiet abgestellt werden muss, sollte man als verantwortungsvoller Caravaner zumindest Rücksicht auf Kinder nehmen. Selbst wenn das Abstellen rechtlich erlaubt ist, kann es die Sicht von Kindern beim Überqueren der Straße behindert.

Abstellen auf dem eigenen Grundstück: nur auf eingetragener Abstellfläche erlaubt

Es kommt noch schlimmer, denn auf dem eigenen Grundstück muss der Platz im Bebauungsplan als Abstellfläche eingetragen sein – Wiese ist nicht! „Wohnanhänger, die dauerhaft auf demselben Grundstück stehen, könnten Behörden als Bauwerk bewerten. Sie müssten dann bestimmte baurechtliche Vorschriften ein- halten, beispielsweise den Abstand zum Nachbargrundstück. Unter Umständen verlangt die Behörde für ein dauerhaftes Aufstellen sogar eine Baugenehmigung“, ergänzt Brandl. „Wir stellen vermehrt auch das Abstellen von Wohnwagen auf Gartengrundstücken fest“, so Gerd Holzwarth, Leiter des Dezernats für Forst, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Vermessung im Landratsamt Rems-Murr. Sie dienen dann oft in der reisefreien Zeit als Gartenhäuschen. Nette Idee, aber eigentlich verboten und dies, besonders wenn der Garten im Landschaftsschutzgebiet liegt.

„Wenn ein Wohnwagen als Gartenhausersatz langfristig aufgestellt werden soll, ist das genehmigungspflichtig. Das Argument „der hat ja Räder und ist mobil“ greift hier nicht, denn es geht um die vorgesehene Nutzung und die ist eben „Gartenhaus“ und nicht „mobiler Wohnwagen“, begründet Holzwarth. Das ist alles nichts Neues, aber durch wieder wachsende Bestandszahlen, von 2019 bis 2023 wurden es 80.000 Caravans mehr, sowie die extreme Zunahme an Reiemobile, deren Bestand sich in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt hat, wird der Druck der Behörden höher. „Es gibt in Deutschland derzeit einen Bestand von 1,6 Millionen zugelassenen Freizeit- fahrzeugen, da wundert es nicht, wenn die Situationen manchenorts eskalieren“, so Holzwarth.

Privatgrund ist manchmal öffentlicher Raum

Wer seinen Wohnwagen mit einem Saisonkennzeichen zugelassen hat, der muss folgendes beachten: Außerhalb des Zeitraums, den das Saisonkennzeichen ausweist, darf das Fahrzeug generell nirgendwo im öffentlichen Raum geparkt werden. Was die wenigsten wissen: Öffentlicher Raum kann auch auf einem Privatgrund sein, der für Dritte ungehindert zugänglich ist. Wie zum Beispiel der eigene angemietete Parkplatz an der Straße vor dem Mietshaus, eine Privatstraße oder der Firmenparkplatz. Das Schild „Hier gilt die StVO“, das von Hausverwaltungen aufgehängt wird, deutet meist die öffentliche Nutzung dieser privater Flächen hin.

Aber auch das dauerhafte Abstelle auf dem eigenen, gegen das Betreten Dritter abgesicherte Privatgrundstück kann problematisch sein. Nämlich dann, wenn eine „überwiegend ortsfeste Benutzung“ im Sinne des Baurechts vorliegt. Das ist der Fall, wenn der Wohnwagen eine längere Zeit oder die regelmäßig wiederkehrend auf dem gleichen Grundstück abgestellt wir, z.B. als Wochenendhausersatz.
Wenn der Wohnwagen überwiegend ortsfest im Außenbereich aufgestellt werden soll, ist daher eine Baugenehmigung erforderlich, da hier öffentliche Belange beeinträchtigt werden (vgl. § 35 Abs. 2 und Abs. 3 des Baugesetzbuches). Zu Wohnmobilen macht der Gesetzgeber keine konkreten gesetzlichen Aussagen – die Bestimmungen dürften aber sinngemäß auch auf diese Fahrzeuge zutreffen.

Die Hallen der ehemaligen Dehler-Werft sind hell, sauber und nach Absprache jederzeit zugänglich, Stromanschlüsse sind vorhanden.

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Frei oder überdachter Stellplatz: Vor- und Nachteile auf einen Blick

+ Schutz vor Witterungseinflüssen wie Hitze (Dichtungsschäden), Kälte, Nässe, Schnee, Hagel und UV-Sonneneinstrahlung. Bei Abstellplatz unter freiem Himmel (günstiger) helfen atmungsaktive Abdeckplanen
+ Werterhalt (Wertverlust + Versicherungskosten vs. Abstellplatzkosten)
+ Sicherheit: Schutz vor Vandalismus, Einbruch oder Diebstahl
+ Stressfrei: garantierter Parkplatz, lästige Abstellplatzsuche entfällt
+ Zusätzlicher Service möglich: Stromanschluss, Wasseranschluss, TÜV-Vorbereitungen …
+ Die meist von den Versicherungsgesellschaften für das Reisemobil vertraglich geregelten Bedingungen sind abgedeckt
+ Entlastung: Keine Verknappung des öffentlichen Parkraums und Rücksichtnahme auf Nachbarschaft (sozialer Frieden bleibt gewahrt)

– Je nach Lage und Bedarf sehr teuer
– Geringe Verfügbarkeit
– Lage und Aufwand: Platz nicht unbedingt in der Nähe (Erreichbarkeit: Autobahnanbindung/ÖPNV)
– Zugang möglicherweise nicht rund um die Uhr oder spontan möglich

Parken oder Übernachten?

Will man seinen Wohnwagen nicht nur abstellen, sondern auch darin schlafen, ist das in Deutschland für maximal etwa 10 Stunden überall dort erlaubt, wo man auch parken darf. In diesem Zeitraum darf man damit seine Fahrtüchtigkeit wider herstellen – zum Beispiel auf der langen Anfahrt in die Urlaubsdestination. Nicht erlaubt auf öffentlichen Parkplätzen ist jedoch das Aufstellen von Campingmöbeln oder das Herauskurbeln der Markise.

Die Benutzung der verbauten Camping-Ausstattung, wie zum Beispiel der Küche oder des Bads, ist aber erlaubt. Wer länger als eine Nacht auf einem öffentlichen Parkplatz im Caravan wohnt nutzt diesen zu Wohn- und nicht zu Verkehrszwecken. Es handelt sich dann um eine genehmigungspflichtige Sondernutzung. Liegt keine Genehmigung vor, wird ein Bußgeld in Höhe von 120 Euro fällig.

Große Nachfrage nach privaten oder kommunalen Abstellplätzen

Zur Erinnerung: Reisemobile bis 7,5 Tonnen dürfen im Verkehrsraum unbegrenzt abgestellt werden, wenn es erlaubt ist und die Fahrzeuge zugelassen sind. Immer mehr Städte in Deutschland erlassen strengere Regeln oder verbannen Reisemobile komplett aus der Innenstadt – so wie in Schweinfurt. „Hier dürfen in der Innenstadt keine Reisemobile mehr abgestellt werden. Auch in Kiel ist die Situation extrem“, sagt Frank Rehle, der das Portal mycamperhome mitentwickelt hat. Städte wie Tübingen, Köln oder Freiburg versuchen mit nach Fahrzeugmasse oder Länge gestaffelten Anwohner-Parktarifen, Begrenzungen der Fahrzeuge pro Haushalt bis zu einer gewissen Größe oder mit dem Einführen von „Problemzonen“ das Entstehen von Engstellen oder Dauerblockaden wichtiger Stellflächen zu vermeiden.

Das sorgt natürlich für erhöhte Nachfrage bei den privaten Abstellplatzanbietern. „Wir sprechen mit den Städten natürlich auch über mögliche Lösungsansätze und tragen das Thema aktiv an Kommunen und Campingplätze heran“, sagt Thomas Nitsch, Referent für Technik und Infrastruktur beim CIVD. „Das Kernproblem ist, Abstellflächen zu schaffen, Bereiche speziell für diesen Zweck zu separieren – da sind auch Kommunen gefordert. Die Frage ist: Wie lässt sich die Nachfrage kanalisieren? Welche Parkräume und Flächen können Kommunen zur Verfügung stellen?“ Wie es geht, zeigt ein Beispiel in Fürstenfeldbruck. „Auf dem dortigen Parkplatz am Bahnhof wurde eine partielle Fläche des Parkplatzes separiert und als Abstellfläche ausgewiesen. Diese ist nicht als Touristenplatz, sondern explizit als Abstellplatz buchbar. Dieses Beispiel könnte Schule machen“, so Nitsch.

Einen Abstellplatz für den Wohnwagen finden – so geht´s

Mit www.wohnwagen-parkplatz.de hat Jörg Nusser aus Winnenden ein Domaine belegt, die eigentlich zu höherem berufen ist. Er bietet lediglich 41 umzäunte Abstellplätze im Freien in einem Industriegebiet an. Diese sind seit Jahren ausgebucht und es gibt lange Wartelisten. Ähnliche Situationen gibt es bundesweit en masse, aber eben nicht mit so einer schönen Internetpräsenz.

Andere machen es besser. Suchen, finden, buchen – mit diesem simplen Dreiklang bewirbt das Portal www.mycamperhome.de seine nach eigenen Aussagen bislang einzigartige Möglichkeit, Mieter und Vermieter zusammenzubringen. Das Prinzip ähnelt dem bekannten Hotel-Buchungsportal www.booking.com, denn das Mietangebot ist Platz für Platz aufgeführt und sofort buchbar.

Via Umkreissuche lässt sich ein geeigneter Abstellplatz und Unterstellplatz – überdacht oder in der Halle – suchen und das Angebot über verschiedene Filter eingrenzen. Dabei kann es sich um einfache Wiesen-, Kies- oder asphaltierte und umfriedete Grundstücke im Freien handeln, überdachte Carports oder luxuriöse Hallen oder Scheunen von Landwirten. Hilfreich sind dabei camperspezifische Attribute wie Platzgröße M, L, XL, abgesperrt und bewacht, Durchfahrtshöhe bis zu Gasflaschen lagern, Reifenluft-Prüfung, Strom, Wasser etc. Der Vermieter des Platzes regelt die Konditionen, also ob der Platz für drei, sechs, neun oder zwölf Monate gemietet werden kann.

Wer einen Platz gefunden hat, bucht ihn quasi ab sofort. Einen Platz für einen Zeitpunkt in der Zukunft zu wählen oder auch nur für bestimmte Zeiträume ist nicht möglich. Das hat mehrere Gründe: „Wir setzen auf Langfristigkeit. Einerseits aus Rücksicht auf die Vermieter, damit sie Planungssicherheit haben, in deren Kalen- der kein Flickenteppich entsteht und Arbeit und Aufwand durch häufige Mieterwechsel auf diese Weise so gering wie möglich gehalten werden. Andererseits ist der Hintergedanke dieses Angebots, dass das Fahrzeug, solange es nicht unterwegs ist, einen festen, flexiblen Platz hat und damit den begrenzten, öffentlichen Parkraum entlastet“, erklären Ulrike und Frank Rehle, die das Portal als Geschäftsführerin und Ideengeber vor einem Jahr auf den Markt gebracht haben. Aus diesem Grund seien 80 Prozent der Buchungen bereits über zwölf Monate.

Zugegeben: Der monetäre Aufwand, der für die Miete des Abstellplatzes erbracht werden muss, ist nicht gerade gering. Für einen Hallen-Abstellplatz zahlt man in ländlichen Gebieten ab 60 Euro aufwärts pro Monat. Anders sieht es in Ballungsgebieten aus. Aufgrund der hohen Grundstückspreise und der hohen Nachfrage muss man hier mit durchschnittlich 120 Euro monatlich rechnen. Reine Außenabstellplätze oder Unterstellplätze sind günstiger. Den Kosten stehen aber ein paar nicht zu unterschätzende Vorteile gegenüber. Steht das Fahrzeug auf einem Privatgelände, im Optimalfall sogar in einer Halle, bietet das Schutz vor Diebstahl und Witterungseinflüssen.

Ein trockener Abstellplatz wiederum wirkt sich positiv auf den Werterhalt des Fahrzeugs aus. Bei der Versicherung lässt sich oft ein Nachlass herausschlagen, wenn das Fahrzeug in einer Garage oder überdacht abgestellt wird. Zudem ist zu bedenken, dass eine wesentliche Voraussetzung der Ruheversicherung ist, dass das Fahrzeug umfriedet abgestellt sein muss, also nicht auf der Straße abgestellt werden darf. Im Schnitt seien die Abstellplätze rund 30 Kilometer vom eigentlichen Wohnort entfernt. Während des Urlaubs wird einfach der Pkw auf dem Abstellplatz abgestellt. „Wir wollen Campern nicht die Freiheit nehmen, sondern ein alternatives Park-Angebot bieten“, so Rehle.

Die Portal-Zugriffszahlen zeigen: Bedarf ist da. Bisweilen stehen über 1.650 Abstellplätze deutschlandweit zur Verfügung – Tendenz steigend. Wer auf Anhieb keinen Platz findet, was in Hotspots wie München, Berlin oder Stuttgart leider noch häufig der Fall ist, kann sich via E-Mail über neue Plätze informieren lassen. Für die Vermieter ist der Service kostenfrei, unkompliziert und dank Präventionssystem sicher. Die umfangreiche Suche und Erstellung eines Inserats entfällt, die Bezahlung ist geregelt und funktioniert automatisiert, sodass der Vermieter den Gebühren nicht hinterlaufen muss, und auch für den Schutz des Platzes vor fremden Blicken ist gesorgt. Denn: Die genaue Adresse des Anbieters bleibt bis zur Buchung geheim. Neben mycamperhome gibt es mit Alpacacamping eine weitere bekannte Plattform, die rund 800 Ab- und Unterstellplätze in Deutschland vermittelt.

Auch Portale wie www.einstellplatz.info oder www.womoflex.com sind eine Alternative, allerdings mit geringem Angebot und der Mieter muss mit dem Vermieter erst in Kontakt treten, sodass bis zur endgültigen Abstellplatzbuchung mehre- re Schritte zu gehen sind. Wer im Internet recherchiert, stößt auf Werkstätten, Rei- semobilhändler oder Fahrzeugvermieter, die zumindest über den Winter begehrte Abstellplätze anbieten, zum Beispiel www. roadfans.de.

Ganz klassisch lassen sich auch über Kleinanzeigen – ehemals Ebay Kleinanzeigen – Abstellplatzlätze per Anzeige oder durch Hörensagen im Heimatort finden, allerdings ein mühsamer Weg und aufgrund des Bedarfs gleicht die Suche einer Nadel im Heuhaufen. Last but not least bieten Campingplätze im In- und Ausland immer wieder die Möglichkeit an, Wohnwagen, aber auch Reisemobile am Campingplatz oder angedockt in der Nähe für Monate stehen zu lassen. Die Anreise erfolgt dann per Auto oder Flugzeug. Generell gilt, die Augen offen zu halten und sich gegebenenfalls frühzeitig auf eine Warteliste setzen zu lassen. Dann klappt das schon noch mit dem Platz.

Unterstellplätze mit Schleppdach für 59,95 Euro/Monat gibt es über www.mycamperhome.de im Internet

mycamperhome-Suche

50 km Radius umAngebotePreise in Euro pro Monat
Stuttgart354,50 bis 81,75
Köln598,10 bis 272,50
Berlin270,85 bis 163,50
Dortmund243,60 bis 70,85
Hamburg481,75 bis 194,57
Dresden332,70 bis 70,85

Wohnmobile dürfen (fast) überall parken

Prinzipiell dürfen Wohnmobile bis 7,5 Tonnen auf regulären Parkplätzen oder am Straßenrand überall dort parken, wo es nicht ausdrücklich untersagen ist. Ein Zeitlimit gibt es nicht. An Engstellen ist Parken aber verboten, so der ADAC. Da Wohnmobile meist breiter sind als normale Pkw, können es sein, dass die Durchfahrt eines Fahrzeugs mit 2,55 Meter Breite zuzüglich eines Sicherheitsabstands von mindestens einem halben Meter nicht mehr möglich sei.

Sobald aber das Zusatzschild „PKW“ unter dem typisch blauen Parkplatzschild hängt, dürfen noch nicht einmal kleine Wohnmobile bis 2,8 T dort stehen, wenn sie laut KFZ-Schein ein „So.Kfz Wohnmobil“ sind. Es kommt beim Wohnmobil also weniger auf Größe und Gewicht an – sondern auf seine Klassifizierung.

Eindeutig ist es bei Wohnmobilen über 7,5 Tonnen. Diese dürfen in Wohngebieten in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen generell nicht parken. Ebenso in Sondergebieten, die der Erholung dienen, sowie in Kur- und Klinikgebieten. Ausgenommen davon sind entsprechend gekennzeichnete Wohnmobilparkplätze.

Mit diesem Schild am Stellplatz weiß jeder, hier dürfen nur Campingwagen geparkt werden. In den Größen 15x20 cm, 21x28 cm und 28x38 cm kostet es ab 8,95 Euro bei www.trendaffe.de
Foto: Trendaffe

Fazit: Der Druck wird größer

Einen Wohnwagen abstellen ist nicht einfach. Wer seinen Caravan über den Winter parken möchte, sollte für diesen einen geeigneten privaten Stellplatz bereithalten oder anmieten. Wer eine private Abstellmöglichkeit auf abgespertem Grund oder sogar einen Hallenplatz anbietet, sollte dies auf geeigneten Internetplattformen bekannt geben.

Wo gibt es die günstigsten Winter-Abstellplätze in Deutschland?

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